Kosten und Gebühren beim Fondskauf
Der Erwerb von Fonds ist mit verschiedenen Gebühren verbunden, die vom Anleger zu tragen sind und dessen Ergebnis beeinflussen. Die wesentlichen Gebühren fallen in Gestalt des Ausgabeaufschlags sowie der Verwaltungsgebühr an.
Der Ausgabeaufschlag wird unmittelbar mit dem Erwerb eines Fonds entrichtet und versteht sich als Differenz zwischen dem Ausgabe- und dem Rücknahmepreis eines Fondsanteils. Anleger befinden sich demnach zu Beginn eines Investments in der Verlustzone: Eine sofortige Rückgabe des Fondsanteils könnte nur zum Geldkurs erfolgen. Der reguläre Ausgabeaufschlag der meisten in Deutschland handelbaren Fonds beläuft sich auf fünf
Prozent, wobei durch den Bezug über eine Direktbank oder einen freien Fondsvermittler deutliche Rabatte zu erzielen sind.
Börsengehandelte Indexfonds (ETFs), die sich auf einen fixen Aktienkorb beziehen, sind nicht mit einem Ausgabeaufschlag verbunden; hier fallen beim Erwerb sowie bei der Veräußerung lediglich Transaktionsgebühren an.
Neben dem Agio müssen Anleger für das Management ihrer Kapitalanlage auch nach dem Einstieg zahlen. Die meisten Fonds erheben für ihre Bemühungen eine Verwaltungsgebühr, die sich auf ein bis zwei Prozent des verwalteten Fondvermögens pro Jahr beläuft und direkt vom Nettoinventarwert abgezogen wird. Bei den benannten ETFs fällt diese Verwaltungsvergütung meist deutlich geringer aus, als es bei aktiv verwalteten Fondsvermögen der Fall ist, da auf die Unterhaltung eines kostenintensiven Managements verzichtet werden kann.
Die Kosten eines Investmentfonds müssen im Fondsprospekt transparent ausgewiesen und für jeden Anleger ersichtlich sein.
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