Andere Länder, andere Regeln: Ausländische Fonds
Die Idee der Investmentfonds stammt nicht etwa aus Deutschland, sondern - wie sollte es anders sein – aus dem Mutterland des Kapitalmarktes, den USA. Fonds sind rund um die Welt präsent und können nicht nur in Deutschland erworben werden.
Anleger, die in anderen Staaten ein Wertpapierdepot unterhalten möchten, können dies grundsätzlich tun, müssen allerdings verschiedene Besonderheiten im Umgang mit Behörden und Finanzämtern in Kauf nehmen.
Mit vielen Staaten, darunter den USA, unterhält die Bundesrepublik ein Doppelbesteuerungsabkommen: Investoren, die in den USA Steuern auf die Erträge ihrer Anlagen an die dortigen Finanzbehörden entrichten, können diese in Deutschland auf die hier bestehende Steuerschuld anrechnen lassen.
Neben Luxemburg sind vor allem Liechtenstein, die Schweiz und Österreich sowie das Vereinigte Königreich Staaten, die von deutschen Anlegern stark frequentiert werden. Inwieweit durch die Abwanderung steuerliche Vorteile generiert werden können, ist dabei unklar: Grundsätzlich unterliegen alle Wertpapierdepots der deutschen Steuerpflicht; unabhängig davon, in welchem Staat sie unterhalten werden.
Von der Unterhaltung eines Wertpapierdepots bei einer ausländischen Bank zu unterscheiden ist der Erwerb von Investmentfonds, die in anderen Staaten betrieben werden und bei einer deutschen Bank deponiert sind. Insbesondere luxemburgische Fonds stehen deutschen Anlegern in großer Zahl zur Auswahl, da die Gesetze und die steuerlichen Bedingungen im Nachbarland für viele Gesellschaften günstiger sind als in der BRD.
In welchem Staat ein Fonds aufgelegt ist, spielt bei der Bemessung der Steuerschuld grundsätzlich keine Rolle: Die Erträge der in Luxemburg unterhaltenen Fonds werden mit denen der in Deutschland ansässigen Fondsgesellschaften gleichartig behandelt.
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