Ausstieg ist jederzeit möglich
Anleger können aus verschiedenen Gründen in Erwägung ziehen, sich von im Besitz befindlichen Fondsanteilen zu trennen. Sei es der Beginn einer neuen Lebensphase, eine enttäuschende Wertentwicklung oder schlicht eine veränderte Markterwartung: Die Veräußerung von Fondsanteilen ist über kurz oder lang unvermeidlich.
Fonds können auf verschiedenem Wege liquidiert werden. Zum einen ist eine Rückgabe der Anteile an die Fondsgesellschaft zum Geldkurs möglich. Darüber hinaus können Anteile auch über die Börse veräußert werden. Klassische Investmentfonds veröffentlichen einmal am Tag den Geld- und Briefkurs und stellen ihn für eine kurze Zeitspanne zur Verfügung, innerhalb derer Transaktionen stattfinden können.
Börsengehandelte Indexfonds, die einen fixen Aktienkorb eins zu eins nachbilden, können während der gesamten Handelszeiten der Deutschen Börse veräußert werden. Hier fallen dann Transaktionskosten an, die mit denen eines Aktientrades vergleichbar sind.
Mit der Veräußerung wird auch die Bemessungsgrundlage für eine eventuelle Besteuerung von Veräußerungsgewinnen definiert. Bislang gilt, dass Fonds, die länger als ein Jahr im Portfolio befindlich waren, steuerfrei veräußert werden können. Anteile, die nach dem 31.12.08 erworben werden, unterliegend der neuen Abgeltungssteuer, die künftig alle Einkünfte aus Kapitalvermögen mit 25 Prozent besteuert.
Bei der Bemessung des Gewinns muss dabei der Agio abgezogen werden. Gleiches gilt bei anderen Kosten, die in unmittelbarem Zusammenhang mit dem Kauf oder dem Verkauf stehen.
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