Klare Spielregeln

Fondsanleger vertrauen ihr Kapital einer Fondsgesellschaft an und gewähren dieser damit einen großen Vertrauensvorschuss. Abgesehen von einer eventuellen Kapitalgarantie haben Investoren keinerlei Ansprüche gegenüber dem Management im Hinblick auf eine bestimmte zu erzielende Wertentwicklung. Verluste müssen genauso in Kauf genommen werden wie Gewinne – im schlimmsten Fall ist das gesamte eingesetzte Kapital verloren.
Anteilseigner treten darüber hinaus der Fondsgesellschaft ihr Stimmrecht für die Hauptversammlungen der Unternehmen, deren Aktien der Fonds besitzt, ab.

Pflichten unterliegen Fondsbesitzer grundsätzlich keinen. Die Haftung der Anteilseigner beschränkt sich bei gewöhnlichen Publikumsfonds auf die geleistete Einlage und ist damit identisch geregelt wie bei Aktionären: Auch diese sind im Falle einer Insolvenz der AG nicht von einer Nachschusspflicht, die das eigene Vermögen betrifft, bedroht.

Anleger müssen in rechtlicher Hinsicht beim Erwerb von Investmentfonds nicht viel beachten, solange es sich um offene Publikumsfonds handelt. Bei geschlossenen Projekten gestaltet sich dieser Sachverhalt mitunter anders: Zwar werden auch die meisten Beteiligungen an einem geschlossenen Fonds über die rechtliche Stellung eines Kommanditisten und damit ohne Verpflichtungen über die Einlage hinaus abgewickelt.
Einige Initiativen jedoch sind mit einer anderen rechtlichen Stellung des Investors verbunden. Hier empfiehlt sich die Konsultation eines erfahrenen Beraters.

Der Einstieg in Hedgefonds erfolgt in Deutschland aufgrund besonderer rechtlicher Rahmenbedingungen oft über spezielle Schuldverschreibungen oder Genussrechte. Hier müssen Anleger die jeweiligen Besonderheiten der Wertpapiere beachten und die sich daraus ergebenden Risiken in ihre Kalkulation mit einbeziehen.