Inflation

Konsultieren Bankkunden das Geldhaus ihres Vertrauens, um ein Konzept zum privaten Vermögensaufbau oder zur Altersvorsorge zu erarbeiten, erstellt der Bankberater in der Regel ein Szenario, das unter angenommenen Wertentwicklungen die Leistungen und das Vermögen darstellt, das mit einem bestimmten monatlichen oder einmaligen Engagement nach Ablauf einer definierten Zeitspanne erreichbar ist.
So kann ein solches Szenario behaupten, dass bei der Einzahlung von 150 Euro in einen Banksparplan über dreißig Jahre bei einer angenommenen jährlichen Verzinsung in Höhe von fünf Prozent am Ende ein Vermögen von knapp 123.000 Euro zur Verfügung steht.

So unzweifelhaft die entsprechende mathematische Berechnung ist, so wenig sagt sie über den Lebensstandard aus, der in dreißig Jahren mit der angesparten Summe finanzierbar ist. In sämtlichen Szenariorechnungen nämlich bleibt die Entwertung des Geldes durch die Inflation unberücksichtigt.
Im oben angeführten Zahlenbeispiel würde eine jährliche Teuerungsrate von drei Prozent die Kaufkraft des angesparten Vermögens nach Ablauf von drei Jahrzehnten um beinahe sechzig Prozent mindern. Anlegern stünden dann – rechnerisch - nur etwa 50.000 Euro zur Verfügung.

Anleger sollten bei der Konzeptionierung ihrer Altersvorsorge und ihres Vermögensaufbaus die Inflation unbedingt in ihre Kalkulation miteinbeziehen. Rechnerisch ist dies äußerst trivial: Von der im Beispiel angenommenen Guthabenverzinsung ist lediglich die zugrunde gelegte Inflationsrate abzuziehen.
Es ergibt sich dann eine reale, d.h. um Kaufkraftveränderungen bereinigte, Rendite in Höhe von zwei Prozent im Jahr.

Die Inflation wird laufend von deutschen und europäischen Behörden ermittelt und in Gestalt des Harmonisierten Verbraucherpreisindexes (HVPI) veröffentlicht.