Riester-Rente mit Fonds: Renditeplus für Vorsorgesparer
Die demographische Entwicklung in der Bundesrepublik macht die private Vorsorge für den Ruhestand unerlässlich: Schon in wenigen Jahren wird sich das Verhältnis von Beitragszahlern und Rentenempfängern in der gesetzlichen Rentenkasse signifikant verschieben, so dass die Leistungen deutlich geringer ausfallen, die Belastungen durch Beiträge und Steuerzuschüsse aber steigen werden.
Um dem bedrohlich präsenten Gespenst der Altersarmut entgehen zu können, schließen immer mehr Verbraucher Riester-Verträge ab. Diese ermöglichen den Aufbau einer Zusatzrente durch eigene Leistungen und staatliche Zuschüsse. Letztere belaufen sich auf 154 Euro Grundzulage im Jahr sowie auf Zuschüsse für jedes kindergeldberechtigte Kind, wobei je Sprössling 185 Euro gezahlt werden, wenn der Nachwuchs vor dem 01.01.08 geboren wurde und bei ganz jungen Kindern 300 Euro Zulage vom Fiskus gezahlt werden.
Die Riester-Verträge investieren die Mittel der Anleger wahlweise in einen Bank- oder einen Fondssparplan, wobei insbesondere jungen Sparern letztere Variante dringend anzuraten ist: Die durchschnittliche Entwicklung der Kapitalmärkte verspricht auf lange Sicht ein deutlich besseres Ergebnis als ein Sparplan, der ausschließlich auf Spareinlagen beruht.
Riester-zertifizierte Verträge sind bei der Besparung eines Investmentfonds stets mit einer Kapitalgarantie verbunden, die gewährleistet, dass zum Beginn der Rentenzahlungen zumindest die einbezahlten Beträge als Vertragsguthaben zur Verfügung stehen.
Die Zulagen vom Staat erhält jeder Sparer, der mindestens vier Prozent seines sozialversicherungspflichtigen Bruttoeinkommens in einen Vertrag einbezahlt, wobei sich die minimale jährliche Einlage auf sechzig Euro beläuft und der maximale Betrag auf 2100 Euro abzüglich der erhaltenen Zuschüsse begrenzt ist.
Die Einzahlungen in die Vorsorge-Verträge können steuerlich im Rahmen des Sonderausgabenabzugs bis zu einer Höhe von 2100 Euro im Jahr geltend gemacht werden; der entsprechende Antrag ist im Rahmen der Einkommenssteuererklärung dem Finanzamt vorzulegen.
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